Rechte und Pflichten eines Verurteilten

18.05.2020

Weil die Gestaltung des Straf- und Untersuchungsvollzugs bei den Bundesländern liegt, unterscheiden sich die Rechte und Pflichten der Gefangenen von sich. Es gibt aber ganz viele, die gemeinsam sind. Das Leben im Gefängnis wird nämlich genau geregelt, sodass die Häftlinge keine Zweifel haben, was sie dürfen oder was nicht erlaubt wird. Dies vereinfacht wiederum deutlich, die Ordnung im Gefängnis zu halten und gefährliche Situationen zu vermeiden.

Müssen die Gegangenen arbeiten?

In den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen gibt e derzeit keine Verpflichtung, zu arbeiten. In allen weiteren Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland können die Gefangenen zur Arbeit verpflichtet werden. Auch jugendliche Gefangene haben eine Arbeitspflicht, wenn sie keine Schule mehr haben. In der Praxis bekommen die Gefangenen die Entlohnung in der Höhe von 1 Euro für die Arbeit. 

Wie viele Gefangene kann es in einem Haftraum geben?

Die Gefängnisse streben danach, nur eine Person in einen Haftraum zu setzen. Auf Einverständnis des Häftlings können es mehrere Personen sein, soweit es festgestellt wird, dass sich für die Gefangenen nicht gefährlich ist, zusammen zu sein. 

Darf man Medien nutzen?

Dies können die Gefangenen auf eigene Kosten in einem eingeschränkten Umfang machen. Hörfunk- und Fernsehgeräte werden grundsätzlich in den Hafträumen zugelassen. 

Darf man Gefangene besuchen?

Es kann je nach Bundesland unterschiedlich sein. Grundsätzlich dürfen aber die Häftlinge 4 Stunden Besuch im Monat genießen. Alle Besuche werden aber beaufsichtigt. 

Was mit Telefonaten?

Obwohl Gefangene kein Recht auf Telefonieren kann, werden die Telefonate doch zugelassen. Dies muss aber auf eigene Kosten gemacht werden und es können nur die Telefonapparate angewandt werden, die sich in der Strafanstalt befinden. In der Regel dürfen die Inhaftierten alle 2 Wochen ein paar Minuten telefonieren. 

Medizinische Versorgung

Alle Gefangenen haben Anspruch auf interne Betreuung. Wenn sie ernst krank sind, steht ihnen Haftkrankenhaus zur Verfügung. In extremen Fällen können sie ebenfalls durch externe Ärzte untersucht werden.

Siehe auch

Elektronisches Überwachungssystem. Haftstrafe außerhalb des Gefängnisses.
Es ist in einigen Fällen möglich, sodass die Haftstrafe außerhalb der Haftanstalt stattfindet. Dem Zwecke...
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Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantwortet, alles hängt davon ab, wie lange sich...
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