Wer kann das Geld an eine Person in der Untersuchungshaft/ Strafanstalt senden?

Der Aufenthalt in einer Untersuchungshaft bzw. Strafanstalt ist ein sehr schwieriges Erlebnis, sowohl für den Gefangenen als auch für die Familie und Bekannten. Nach der Straftat, wenn man erwischt wird, wird man am Anfang ist die Untersuchungshaft gebracht. Nachdem die Schuld bewiesen wird, landet man letztendlich in der Strafanstalt, wo die Haftstrafe verbüßt wird. Obwohl das Leben im Gefängnis nicht einfach ist, besteht doch die Möglichkeit, Dinge des ersten täglichen Bedarfs zu erwerben. 

Das Geld kommt grundsätzlich aus dem Hausgeld. Dreimal pro Jahr also zu Weihnachten, Ostern und einem Zeitpunkt, der durch den Gefangenen genannt werden kann, besteht noch die Möglichkeit, zum Zweck eines Sondereinkaufs das sogenannte Sondergeld zu überweisen. Bei der Überweisung kann man nicht vergessen, folgende Daten zu nennen, weil diese ansonsten nicht ordentlich zugeordnet werden kann. Name, Geburtsdatum des Gefangenen, JVA und Zweck der Überweisung müssen hier genannt werden. 

Wer kann das Geld für einen Gefangenen überweisen?

Wenn die Überweisungsregeln erfüllt werden, kann eigentlich jede Person das Geld auf das Haftkonto einzahlen. Man sollte aber beachten, dass keine großen Summen überwiesen werden sollten. Ansonsten wird der Betrag gesperrt und der Gefangene muss klären, warum er so viel Geld benötigt. Es ist daher besser, eine kleinere Geldsumme zu überweisen. Es sollte ebenfalls genauer Verwendungszweck genannt werden, sodass der Gefangene das überwiesene Geld sofort verwenden kann, ohne dies klären zu müssen.

Die Familie, Bekannten oder Freunde können also das Geld an den Gefangenen überweisen. Sollten alle Überweisungsregeln erfüllt werden, können die in der Strafanstalt sitzenden Personen von dem überwiesenen Geld ebenfalls gleich profitieren. Im Gefängnis besteht die Möglichkeit, Dinge des täglichen Bedarfs zu kaufen und das kann man gerade aus diesem Geld finanzieren. Ein Teil davon bleibt für die Zukunft.

Wie viel kann man dem Gefangenen überweisen?

Es unterscheiden sich wieder vom Bundesland zu Bundesland. Grundsätzlich kann man den Gefangenen jeden Monat zwischen 60 und 150 Euro überweisen, die für eigene Bedürfnisse ausgegeben werden können.