Besuchstermine mit inhaftierten Häftlingen.

18.05.2020

Besuchstermine mit inhaftierten Häftlingen. Welche Regeln sind hier vorhanden? Wie sieht solch ein Besuchstermin aus?

Die Besuche sind für Gefangene von großer Bedeutung, weil es ihnen wichtig ist, die Unterstützung in dieser schweren Lage zu bekommen. Es ist aber gar nicht so einfach, einen Besuchstermin zu bekommen. Es gibt bestimmte Regeln und Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um sich mit dem Gefangenen treffen zu können. Diese sind rechtlich bestimmt, daher gibt es keine Ausnahmen. Ansonsten ist ein Besuchstermin nicht möglich. 

Anforderungen eines Besuchstermins

Damit ein Treffen mit dem Gefangenen möglich ist, muss man vor allem eine schriftliche richterliche Besuchserlaubnis bekommen. Sie kann man beim zuständigen Gericht erhalten. Sollte diese Erlaubnis vorliegen, sollte man sich danach an den Besuchsbeamten wenden, der telefonisch einen Besuchstermin abstimmen lässt. Dies ist aber nicht alles, was gemacht werden muss, sodass ein Treffen möglich ist. Hier muss man nämlich eine ganze Reihe von den Dokumenten mitnehmen, sodass sie am Haupteingang identifiziert werden können und sich mit dem Häftling treffen können. Zu den verlangen Dokumenten gehören folgende: Personalausweis, Reisepass, Identifikationsausweis der EU-Mitgliedsstaaten, Aufenthaltserlaubnis und Aussetzung der Abschiebung. Man sollte ebenfalls nicht vergessen, dass höchstens drei angemeldete Besucher ankommen dürfen, mehrere Personen dürfen mit dem Gefangenen am selben Moment nicht sprechen. 

Was passiert nach dem Ankommen an die Untersuchungshaft?

Damit sowohl der Gefangene als auch die Besucher sicher sind, werden die ankommenden Personen natürlich durchsucht. Hauptkriterium sind hier keine Gegenstände im Besucherraum. Ausnahmsweise darf man Taschentücher mitnehmen und ebenfalls ein wenig Bargeld, wenn man beispielsweise Getränke oder etwas zum Essen im Automaten kaufen möchten, normalerweise sind das 15 Euro aber mit Kindern darf man 20 Euro mitnehmen. Dies sind aber die einzigen Gegenstände, die mitgenommen werden dürfen. Der Rest muss im Warteraum bleiben.

Wie lange kann der Besuch bei einem Gefangenen dauern?

Rechtlich angesehen dürfen die Häftlinge einen Besuch von der Familie als auch den Freunden bekommen, unabhängig davon, ob sie sich in der Untersuchungshaft oder Strafhaft befinden. Die Regeln dafür unterscheiden sich aber, je nachdem, wo sich der Gefangene befindet. Grundsätzlich dürfen die Inhaftierten durch eine Person besucht werden. In Ausnahmefällen kann man mit 3 Besuchern rechnen. Grundsätzlich darf der Besuch 30 Minuten dauern. In Einzelfällen wird es zugelassen, den Besuch auf eine Stunde zu verlängern, wenn die Besucher weit vom Gefängnis wohnen.

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